Auktionen

Auktionen

Die fairste Art eine Immobilie höchstbietend zu verkaufen

Vorteile für den Verkäufer


Höchstes Maß an Sicherheit
Durch ein Gutachten, das den Wert der Immobilie widergibt und die Basis für ein realistisches Mindestgebot gibt.

Höchstpreis-Garantie
Keine Absprachen mit einem Makler möglich, nur der Höchstbietende bekommt den Zuschlag.

Planbarer Finanzzufluss
Durch festgesetzten Auktions-Termin, zugelassenen Bietern und festgesetzter Mindestpreis.

Absolute Diskretion
Keine unnötigen Belästigungen von „nur neugierigen“ Marktteilnehmern. Auf Wunsch Versteigerung nur an ein bestimmtes Publikum ohne unnötige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu wecken.

Klare Kostenübersicht
Kosten sind klar definiert und überschaubar auf der erbrachten Leistung abgestimmt.

Vorteile für den Käufer


Höchstes Maß an Sicherheit
Durch ein Gutachten und damit verbunden, umfangreiche, sachverständige Beratung und Objektdokumentation.

Höchstes Maß an Transparenz
Keine unfairen Preisverhandlungen hinter dem Rücken. Klare gesetzliche und vertragliche Vorgaben zum Auktionsablauf

Garantie: Sie zahlen nie zu viel!
Denn das Höchstgebot resultiert aus den vorangegangenen Geboten, so dass Sie nur soviel zahlen, wie nötig ist, um den Zuschlag zu erhalten

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert eine Immobilienauktion bei Kürass Immobilien?

Unsere Auktionen sind transparent, fair und klar geregelt. Nach einer ausführlichen Wertermittlung erstellen wir ein Gutachten, das als Grundlage für ein realistisches Mindestgebot dient. Die Immobilie wird dann in einem festgelegten Zeitraum öffentlich oder diskret versteigert. Nur vorab geprüfte Bieter dürfen teilnehmen – der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Als Eigentümer behalten Sie bis zuletzt die volle Entscheidungsfreiheit.

Was kostet mich eine Auktion als Verkäufer?

Die Kosten für eine Auktion sind von Beginn an transparent und richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
Auf Basis eines professionellen Gutachtens wird ein realistisches Mindestgebot festgelegt, das Ihre Interessen als Verkäufer schützt.
Der Verkaufspreis liegt damit mindestens im Rahmen des ermittelten Marktwerts – häufig wird sogar ein höherer Preis erzielt.
Ein Verkauf unterhalb des Mindestgebots ist ausgeschlossen.
Im Auktionsverfahren erhält grundsätzlich der Höchstbietende den Zuschlag – fair, verbindlich und nach klaren gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Leistung wird leistungsgerecht abgerechnet. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten sich für Ihre Immobilie bieten.

Kann ich als Käufer eine Immobilie vorab besichtigen?

Ja – selbstverständlich. Vor jeder Auktion bieten wir feste Besichtigungstermine an, bei denen Sie sich in Ruhe ein Bild von der Immobilie machen können. Zusätzlich erhalten Sie ein professionell aufbereitetes Exposé, das alle relevanten Informationen enthält – inklusive Gutachten. So kaufen Sie nicht die Katze im Sack, sondern mit Klarheit und Sicherheit.

Was passiert, wenn bei der Auktion kein Gebot abgegeben wird?

Auch in diesem Fall entstehen Ihnen als Verkäufer keine Nachteile. Sollte keine Zuschlagshöhe erreicht werden, die Ihren Vorstellungen entspricht, bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz – und wir beraten Sie gerne zu alternativen Vermarktungsmöglichkeiten. Ihre Interessen stehen bei uns immer an erster Stelle.